Regionalisierungsmittel steigen ab 2009

Veröffentlicht am 30.05.2007 in Verkehr

Die Bundesregierung hat heute dem Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes zugestimmt. Damit ist die Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs gesichert. Den Ländern stehen ausreichend Mittel zur Verfügung, um die Nahverkehrsleistungen zu bestellen und den ÖPNV weiter zu verbessern.

Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee dazu heute in Berlin: "Der Bund setzt seine erfolgreiche Politik der Regionalisierung weiter fort. Allein in den vier Jahren bis 2010 werden die Länder mehr als 27 Milliarden Euro für den ÖPNV erhalten. Die Bundesregierung hält gegenüber den Ländern Wort. Ab 2009 steigen die Regionalisierungsmittel wieder. Mit dem dann jährlich 1,5 Prozent mehr können die Länder einen attraktiven Nahverkehr anbieten."

Im vergangenen Jahr wurden im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes die Finanzhilfen des Bundes für die Länder reduziert. Mit der Änderung des Regionalisierungsgesetzes werden diese Kürzungen für den Ausbau des ÖPNV nun teilweise kompensiert.

Die Änderung des Regionalisierungsgesetzes sieht unter anderem vor, dass die Länder für die Jahre 2008 bis 2010 für die Absenkung der Regionalisierungsmittel eine Kompensation von insgesamt 500 Millionen Euro erhalten. Diese Mittel können die Länder zur Aufrechterhaltung der Bestellung von schienengebundenen Nahverkehren einsetzen. Um den Ländern auch in Zukunft Investitionen in den Regionalverkehr zu ermöglichen, steigen die Regionalisierungsmittel ab 2009 um jährlich
1,5 Prozent. Darüber hinaus informieren die Länder den Bund jährlich über die Verwendung der Mittel. 2014 soll die Höhe der Regionalisierungsmittel überprüft werden, um die Unterstützung des Bundes dann noch besser auf den jeweiligen Bedarf ausrichten zu können.

 

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